Dein Eigentümer meldet eine Sanierung. Du leitest die Anfrage weiter, mehr nicht. Wir klären die Genehmigungsfrage, stellen den Antrag und melden dir jeden Statuswechsel, damit du auskunftsfähig bleibst.
Der erste Kurzcheck für eine deiner Einheiten ist kostenfrei. Ohne Vertrag, ohne Verpflichtung.
Der Eigentümer fragt dich, ob er das Bad umbauen darf. Du bist nicht die Behörde, musst aber antworten.
Wenn das Bezirksamt nachfordert, steht der Eigentümer wieder bei dir. Der Vorgang bleibt liegen, die Verantwortung gefühlt bei dir.
Sanierung am Gemeinschaftseigentum braucht einen Beschluss. Du musst die Versammlung vorbereiten und Risiken erklären, die niemand sauber aufbereitet hat.
Seit April 2026 braucht befristetes Vermieten im Erhaltungsgebiet eine Genehmigung. Welche deiner Einheiten das betrifft, hat vermutlich noch niemand gezählt.
Eine feste Monatspauschale, gestaffelt nach deinen Einheiten in Erhaltungsgebieten. Deine Eigentümer wenden sich mit jeder Milieuschutz-Frage direkt an uns.
bis 100 Einheiten in Schutzgebieten
pro Monat, zzgl. USt.
101 bis 500 Einheiten in Schutzgebieten
pro Monat, zzgl. USt.
ab 501 Einheiten in Schutzgebieten
pro Monat, zzgl. USt.
In der Regel dein Eigentümer, nicht du. Du zahlst nur die Pauschale. Zwei Modelle, du entscheidest.
Dein Eigentümer beauftragt uns direkt und zahlt die Partnerkondition von 1.200 € zzgl. USt. Du zahlst nur die Pauschale und bist das Thema los.
Du beauftragst uns zu 1.200 € zzgl. USt. und rechnest gegenüber deinem Eigentümer als Sonderleistung ab. Die Marge bleibt bei dir.
Unser Vorprüfungsbericht trennt jede Position: antragspflichtig nach VV, nicht antragspflichtig nach VV 1.4, oder gegen ein VV-Kriterium.
Das ist genau das Dokument, das du für den Beschluss brauchst. Statt einer Diskussion ohne Grundlage hast du eine Tabelle.
Nenn uns eine Adresse und die geplante Maßnahme. Du bekommst die Einschätzung innerhalb eines Werktages, kostenfrei und ohne Vertrag. Geht auch für Vermietungsfragen: Adresse plus Vertragsform genügen. Wir sagen dir binnen einem Werktag, ob ein Antrag nötig ist und ob dein Fall unter die beiden genehmigungsfähigen Ausnahmen fällt.
Rahmenvertrags-Pauschalen und Partnerkondition zzgl. gesetzlicher USt. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen.
Fachliche Einschätzung, keine Rechtsberatung und keine rechtsverbindliche Auskunft. Verbindlich entscheidet das zuständige Bezirksamt. Bei Rechtsfragen vermitteln wir dich an Rechtsanwälte. Was wir machen – und was nicht →