Milieuschutz in Charlottenburg-Wilmersdorf: 9 Erhaltungsgebiete, ein Antrag zum Festpreis.
Du willst in Charlottenburg und Wilmersdorf sanieren, ein Bad einbauen oder befristet vermieten? Dann prüfen wir, ob deine Adresse unter Milieuschutz fällt, und stellen den Genehmigungsantrag beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für dich.
Alle Milieuschutzgebiete in Charlottenburg-Wilmersdorf.
Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gilt die soziale Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB in diesen 9 Gebieten:
| Gebiet | In Kraft seit | Geändert | Fläche |
|---|---|---|---|
| Alt-Lietzow | 23.06.2021 | 46,0 ha | |
| Brabanter Platz | 19.03.2023 | 28,1 ha | |
| Gierkeplatz | 01.09.2018 | 28,5 ha | |
| Hochmeisterplatz | 19.03.2023 | 50,1 ha | |
| Jungfernheide | 23.06.2021 | 49,2 ha | |
| Karl-August-Platz | 23.06.2021 | 55,8 ha | |
| Klausenerplatz | 12.01.2020 | 54,6 ha | |
| Mierendorff-Insel | 01.09.2018 | 56,8 ha | |
| Richard-Wagner-Straße | 23.06.2021 | 28,1 ha |
Quelle: Geoportal Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (dl-de/zero-2.0), Stand 10/2026. Ob eine konkrete Adresse in einem Gebiet liegt, zeigt dir der Adress-Check. Verbindlich entscheidet das Bezirksamt.
Was du in Charlottenburg-Wilmersdorf genehmigen lassen musst.
In allen Gebieten, etwa Alt-Lietzow, Brabanter Platz, Gierkeplatz, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung von Wohngebäuden eine erhaltungsrechtliche Genehmigung des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf. Typische Fälle:
- Badsanierung oder Ersteinbau eines Bades, Grundrissänderung
- Fenster, Heizungstausch, Dämmung von Kellerdecke oder oberster Geschossdecke
- Balkon, Aufzug, Strangsanierung am Gesamtgebäude
- befristete oder möblierte Vermietung auf Zeit (seit 18.04.2026 genehmigungspflichtig)
Wer ohne Genehmigung baut, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 213 BauGB; das Bußgeld kann bis 30.000 € betragen. Was genau genehmigungsfähig ist, steht in unserem Leitfaden zur Verwaltungsvorschrift.
So läuft dein Antrag in Charlottenburg-Wilmersdorf.
- Adress-Check: kostenlos, 30 Sekunden, ohne Kontaktdaten.
- Antragsstart: 249 € inkl. MwSt., Einschätzung in 2 Werktagen, bei Beauftragung voll angerechnet.
- Antrag: 1.500 € pro Wohnung, ab 3.500 € fürs Gesamtgebäude. Antragsentwurf in einer Woche, sobald alle Unterlagen vorliegen.
- Bis zum Bescheid: Wir reichen beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ein und beantworten die Nachfragen des Amts.
Wer deinen Antrag macht.
Ich bin Natalia Kurda. Über zehn Jahre habe ich in der Berliner Immobilienwirtschaft gearbeitet und etliche erhaltungsrechtliche Anträge selbst gestellt. Jeder Antrag für Charlottenburg-Wilmersdorf geht über meinen Schreibtisch.
Häufige Fragen zu Milieuschutz in Charlottenburg-Wilmersdorf.
- Wie viele Milieuschutzgebiete gibt es in Charlottenburg-Wilmersdorf?
- Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gelten aktuell 9 soziale Erhaltungsgebiete mit zusammen rund 4,0 km² (Stand 10/2026, Geoportal Berlin). Berlinweit sind es 82.
- Wer genehmigt Bauvorhaben im Milieuschutzgebiet in Charlottenburg-Wilmersdorf?
- Zuständig ist das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Stadtentwicklungsamt (Fachbereich Stadtplanung). Es prüft jede Maßnahme gegen die Verwaltungsvorschrift Genehmigungskriterien der Senatsverwaltung, in Kraft seit 18.04.2026.
- Liegt meine Wohnung in Charlottenburg-Wilmersdorf im Milieuschutz?
- Das prüft der kostenlose Adress-Check auf milieuschutzantrag.de in 30 Sekunden, ohne Kontaktdaten. Datengrundlage ist das Geoportal Berlin; verbindlich entscheidet das Bezirksamt.
- Was kostet ein Milieuschutzantrag in Charlottenburg-Wilmersdorf?
- Bei milieuschutzantrag.de 1.500 € inkl. MwSt. pro Wohnung (ab der zweiten Wohnung 1.200 €), für Maßnahmen am Gesamtgebäude ab 3.500 €. Festpreis bis zum Bescheid.
Prüf zuerst deine Adresse. Liegt sie im Gebiet, starten wir in 2 Werktagen.
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